(Eing.) Im Kanton Aargau bildet jede Einwohnergemeinde einen Betreibungskreis. Zwei oder mehr Einwohnergemeinden können sich mit Genehmigung der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts zu einem Betreibungskreis zusammenschliessen. Durch den Zusammenschluss der Ämter kann das Betreibungsamt seiner Arbeit speditiver nachgehen. Arbeiten, welche aktuell dreifach ausgeführt werden, können in Einem erledigt werden. Mit der Optimierung der Arbeitsabläufe und die dadurch speditivere Arbeitsbewältigung werden zusätzliche Ressourcen geschaffen. Diese ermöglichen es den Lernenden zusätzlich einen Einblick in den Arbeitsalltag des Betreibungsamtes zu erhalten.
Die Gemeinderäte Seon, Schafisheim und Hallwil haben im September den entsprechenden Gemeindevertrag unterzeichnet. Das…