Leerwohnungen bitte melden

Fr, 21. Dez. 2018

Die Einwohnerdienste führen das Einwohnerregister und sind darauf angewiesen, dass die gesetzliche Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel beachtet wird. Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten.

(Mitg.) Dazu gehören auch Untermietverhältnisse, die abgeschlossen werden oder wenn anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis gegeben wird. Die schriftlichen Meldungen an die Einwohnerdienste haben innert ei-ner Frist von 14 Tagen zu erfolgen. Ein Mieterwechsel kann auch online gemeldet werden (E-Mail: gemeindekanzlei@seengen.ch). Bei Unklarheiten erteilen die Einwohnerdienste gerne Auskunft (Tel. 062 767 63 10).

Gmeindrot be de Lüt

Der Informationsanlass des…

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