Abschreibung von Forderungen

Fr, 08. Mär. 2019

(Mitg.) Auf Antrag der Abteilung Finanzen musste der Gemeinderat zulasten der Rechnung 2018 ausstehende Gebühren und Steuern abschreiben, weil diese nicht mehr eingefordert werden können oder das Inkasso stark gefährdet ist (z.B. Wegzug ins Ausland, Betreibung, Verlustschein, Konkurs). Die Gebührenabschreibung beträgt CHF 8‘792 (2017: CHF 6‘861) und entspricht bei einem Rechnungsvolumen von ca. 3,5 Mio. Franken einem Verlust von 0,25 Prozent (Vorjahr 0,20 %). Steuern mussten im Umfang von CHF 92‘079 (Gemeindeanteil CHF 42‘284) abgeschrieben werden. Dies entspricht 0,52 Prozent der fakturierten Steuern (Durchschnitt der letzten 8 Jahre = 0.29 % / Kanton = 0.58 %). Die abgeschriebenen Forderungen werden ausserhalb der Debitorenbuchhaltung weiterhin bewirtschaftet.

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