(Mitg.) Gemäss Reglement der Regionalpolizei Zofingen ist der Karfreitag, 19. Mai, einem Sonntag gleichgestellt und somit das mit Lärm verbundene Arbeiten im Freien verboten. Am Ostermontag gelten die Samstagruhezeiten bis 7 Uhr, 12 bis 13 Uhr und ab 18 Uhr. Über die Feiertage bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen. Bei Todesfällen wenden Sie sich an Katrin Spring, 079 399 95 71.
Kehrichtabfuhr
Abfallmarken und Containerplomben für die Kehrichtabfuhr vom Karsamstag, 20. April, sind bis längstens Donnerstag, 18. April, 16 Uhr, auf der Gemeindekanzlei zu kaufen oder im Volg während den Ladenöffnungszeiten.
Leinenpflicht für Hunde
Vom 1. April bis zum 31. Juli müssen Hundehalter im Aargau ihre Hunde im Wald, auf Waldwegen und am Waldrand an der Leine führen. Die Leinenpflicht dient den frei…