Leinenpflicht für Hunde im Wald

Fr, 15. Mär. 2019

Während der Setzzeit und Aufzucht der Rehkitze besteht gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen. In der Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

(Mitg.) In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht».

Hundetaxe 2019

Im April erhalten alle registrierten Hundehalter die Rechnung für die Hundetaxe 2019 zugestellt. Die Hundetaxe beträgt 120 Franken. Sollten Sie keinen Hund mehr halten, jedoch den Abgang noch nicht gemeldet haben, teilen Sie dies bitte der Abteilung Einwohnerdienste (Tel. 062 768 82…

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