(Mitg.) Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GschG) verpflichtet die Gemeinden, um die Grund- und Quellwasserfassungen die notwendigen Schutzzonen zu errichten und die dazugehörenden Reglemente rund alle 15 Jahre zu überprüfen und den aktuellen Gesetzesgrundlagen anzupassen. Die Gemeinde Schöftland besitzt auf dem Gemeindebann mehrere Quellwasserfassungen für die Trinkwasserversorgung und hat eine Überarbeitung der Reglemente vorgenommen, welche den Grundeigentümern bereits mitgeteilt worden sind. Der Gemeinderat verfügt als örtlich zuständige Instanz für die Quellwasserfassung Haberberg 11 und 12, sowie der Quellwasserfassung im Lälli, die entsprechende Nutzungsbeschränkung.