Umzüge: Meldepflicht der Vermieter

Fr, 29. Mär. 2019

(Mitg.) Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail, kann aber auch bequem als Drittmeldung elektronisch übermittelt werden: Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden sind. Wer sich für diese Variante entscheidet, soll mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm@bfs.admin.ch Kontakt aufnehmen. Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über…

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