Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 22. Januar entschieden, dass die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen für Familien im Kanton Luzern für das Jahr 2017 zu tief angesetzt wurde. Der Regierungsrat hat eine Prüfung veranlasst, ob auch im Kanton Aargau Handlungsbedarf besteht. Dadurch verzögert sich das Antragsverfahren für die Prämienverbilligungen des Jahres 2020.
(Mitg.) Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Kantone für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien verbilligen. Zudem müssen die Kantone die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für untere oder mittlere Einkommen um mindestens 50 Prozent beziehungsweise ab dem Jahr 2021 um 80 Prozent verbilligen. Die Prämienverbilligung wird durch Bund…