«Tiere sind keine Gegenstände und müssen artgerecht gehalten werden. Bei Unterschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen greift der Kanton ein. Nebst dieser Aufgabe ist der Veterinärdienst für die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in allen Bereichen, die durch Tierkrankheiten gefährdet sind, zuständig», steht klipp und klar auf der Homepage des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, zu dem der Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz gehört.
von René Fuchs Text und Bilder
Mit rund 1500 Stellenprozenten ist der Veterinärdienst im interkantonalen Vergleich schlank aufgestellt. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem der Tierschutz, die Tierseuchenbekämpfung, die Fleischhygiene und das Hundewesen. Seine Aufgaben erfüllt der Kanton auch mithilfe seiner…