Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil im Sommer 2018 entschieden, dass den Pflegeheimen die gesamten für die Pflegeleistungen entstehenden Kosten vergütet werden müssen, unabhängig davon, ob im Kanton – wie im Kanton Aargau – Pflegenormkosten gelten.
(Mitg.) Am 20. Juli 2018 fällte das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil (BGE 144 V280), welches festlegt, dass die gesamten für die Pflegeleistungen entstehenden Kosten vergütet werden müssen. Das Urteil besagt, dass Pflegenormkosten – wie sie unter anderem im Kanton Aargau zur Anwendung gelangen – zwar zulässig sind, diese aber nicht so tief angesetzt werden dürfen, dass den Pflegeheimen ungedeckte Pflegekosten entstehen.
Die Umsetzung des Urteils führt dazu, dass der Pflegenormkostenansatz im Kanton Aargau erhöht werden muss. Neu…