Im Zusammenhang mit dem zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft getretenen Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung hat der Gemeinderat eine Bedarfserhebung durchgeführt. Diese kam zum Ergebnis, dass das bestehende Angebot den Bedarf nicht abdeckt. Da derzeit die bestehenden Angebote aber nicht voll ausgelastet sind, müssen die Notwendigkeit und Dringlichkeit von zusätzlichen Angeboten zum jetzigen Zeitpunkt vom Gemeinderat in Frage gestellt werden.
(Mitg.) Gemäss dem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags beschloss die Gemeindeversammlung am 14. Juni 2018 das…