(Mitg.) Gestützt auf § 3 BauG liegt der Entwurf des Gestaltungsplans «Vorderberg» zur öffentlichen Mitwirkung auf. Der Gestaltungsplan umfasst die Parzellen 1796, 1797, 3401 sowie 3402 im Gebiet Vorderberg. In der Zeit vom 30. September bis 29. Oktober 2019 können die Unterlagen während der ordentlichen Bürostunden bei der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Reinach www.reinach.ag aufgeschaltet.
Hinweise und Änderungsvorschläge können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Reinach, eingereicht werden (§ 3 BauG). Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich noch nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG. Dieses Verfahren…