moha. Bei den Schulanlagen in Oberkulm sind die Benützungsbestimmungen für die Schul- und Sportanlagen in Bild und Text – und somit unmissverständlich – aufgeführt. Anfang August dieses Jahres wurde neu von 22 bis 6 Uhr ein klares Aufenthaltsverbot verhängt, Ausnahmen bilden bewilligte Veranstaltungen. Es gelten das Reglement über das Betreten der Anlagen und das Polizeireglement. Littering, Waffen und Drogen sind ebenso verboten wie das Entfachen eines Feuers ausserhalb von eingerichteten Feuerstellen oder das Besteigen von Dächern. Hunde sind auf den Wegen und im angrenzenden Friedhof an der kurzen Leine zu führen. Die Nachtruhe darf nicht gestört werden. Die Verrichtung der Notdurft ist ausserhalb der WC-Anlagen verboten… Personen, die sich nicht an die Vorschriften halten, können mit…