Mit Beginn der kalten Jahreszeit werden auch die Schneeräumequipen wieder gefordert sein. In diesem Zusammenhang rufen die Behörden in Erinnerung, dass die Gemeinde für allfällige vom Winterdienst verursachte Schäden an Fahrzeugen, die auf Strassen parkiert werden, jegliche Haftung ablehnt.
(Mitg.) Auf Privatstrassen, insbesondere solchen, welche sich im Gemeingebrauch befinden, kann die Gemeinde Winterdienst vornehmen. Dazu besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Sollte der Schnee nirgends hingeschoben werden können, muss eine Einstellung der Schneeräumung in Erwägung gezogen werden. Hinweis der Feuerwehr: Die Hydranten dürfen nicht mit Schnee überdeckt werden. Der ungehinderte Zugang zu diesen wichtigen Löscheinrichtungen muss jederzeit gewährleistet sein. Mit der Organisation des…