Am 1. Januar 2020 treten verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2020 betreffen unter anderem die Pflegeverordnung, die Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen, das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern, die Ordnungsbussenverfahrenverordnung sowie das Steuergesetz.
(Mitg.) Die Pflegenormkosten im Kanton Aargau werden per 1. Januar 2020 von heute Fr. 64,50 pro Stunde auf Fr. 66,90 pro Stunde erhöht. Mit der Erhöhung des Pflegenormkostenansatzes wird das Urteil des Bundesgerichts vom 20. Juli 2018 (BGE 144 V280) umgesetzt. Das Urteil besagt, dass Pflegenormkosten – wie sie unter anderem im Kanton Aargau zur Anwendung gelangen – zwar zulässig sind,…