(Mitg.) Die Motorfahrzeughalter werden gebeten, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Plätzen und Gehwegen zu parkieren. Ansonsten wird das Ausführen des Winterdienstes massiv erschwert. Ausserdem besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge infolge beiseite geschobener Schneemassen oder durch den Schneepflug selber beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden an falsch parkierten Fahrzeugen ab. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis.
Anspruch auf Prämienverbilligung
Der Kanton gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Haben Sie noch keinen Code zur Antragstellung erhalten? Den Code können Sie direkt über die Website …