Die öffentliche Informationsveranstaltung zur Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland interessierte vorwiegend die betroffenen Moosleerber Bewohner. Die Mitwirkungsphase läuft bis 11. Februar 2020, zur Abstimmung gelangt das Werk frühestens an der Gemeindeversammlung im Juni 2021.
aw. Anlass zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sind zwingend nötige Umsetzungen übergeordneter Vorgaben: Harmonisiertes Baurecht (IVHB) gemäss §§ 16 bis 31 BauV bis 2021, revidierte Gewässerräume und -abstände sowie die aktuelle Gefahrenkarte für Hochwasser des Kantons Aargau laut Richtplan L1.2. Auch veraltete teilweise im Widerspruch zur Nutzungsplanung stehende, rechtskräftige Sondernutzungspläne machen eine Überarbeitung notwendig. Grundsätzlich sind in Moosleerau…