Auch im Jahr 2020 ist es möglich, Vorauszahlungen zu Gunsten der Steuern 2020 zu leisten. Der Steuererklärung liegt ein Einzahlungsschein bei. Das Regionale Steueramt Rickenbach der Gemeinden Rickenbach und Schlierbach bittet darum, stets einen aktuellen Einzahlungsschein zu verwenden. So können Umbuchungen vermieden werden und die eigene Übersicht über das persönliche Steuerkonto wird verbessert.
(Mitg.) Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Zinssätze für 2020 wie folgt festgelegt:
– Positiver Ausgleichszins (für Vorauszahlungen und zu viel bezahlte Steuern) 0,0 %
– Negativer Ausgleichszins (Zins für zu niedrige oder verspätete Zahlungen) 0,0 %
– Verzugszinsen 6,0 %
Die allgemeine Fälligkeit der Steuern 2020 ist am 31. Dezember 2020. Wir danken Ihnen heute schon für die pünktliche…