(Mitg.) Das Bestattungsreglement vom 14. Juni 2019 bestimmt, dass auf dem Gemeinschaftsgrab von den Angehörigen nur Blumen in Steckvasen angebracht werden dürfen. Zudem werden kleine Gegenstände bis maximal 7 Zentimeter Durchmesser auf der Inschriftplatte des Gemeinschaftsgrabes geduldet. Der Name der verstorbenen Person muss noch lesbar sein. In den Gemeindenachrichten vom Dezember 2019 und durch Publikation auf dem Friedhof wurden die Angehörigen gebeten, Gegenstände, welche den vorstehenden Bestimmungen widersprechen, bis am 31. Januar 2020 vom Gemeinschaftsgrab zu entfernen.
Da das Anbringen von Steckvasen auf dem Gemeinschaftsgrab wegen dem harten Untergrund erschwert ist, hat der Gemeinderat beschlossen, auf Kosten der Gemeinde Vasenhalter aus Metall zu beschaffen. Zur Verwendung…