Aufgrund der aktuellen ausserordentlichen Lage haben die Verantwortlichen des Strassenverkehrsamts in Absprache mit der Leitung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) entschieden, den Betrieb für den Publikumsverkehr einzuschränken. Ein Grundangebot bleibt bestehen.
(Mitg.) Aufgrund des Beschlusses des Bundesrats hat die Leitung des Strassenverkehrsamts in Absprache mit der Leitung des Departements Volkswirtschaft und Inneres entschieden, die Leistungen zum Schutz der Kundinnen und Kunden aber auch der Mitarbeitenden auf ein Grundangebot zu beschränken. Per 18. März 2020 werden daher keine periodischen Fahrzeugprüfungen mehr durchgeführt. Einladungen sind ab sofort hinfällig. Sobald die Lage es zulässt, wird das Strassenverkehrsamt die Kundschaft neu einladen. Freiwillige,…