Der Regierungsrat hat am 2. April die Sonderverordnung 1 (SonderV20-1) verabschiedet, um drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notstände durch die Corona-Pandemie vorzubeugen. Mit der Anpassung der Sonderverordnung sollen weitere Massnahmen im Bereich der Spitäler und Pflegeheime, der Prämienverbilligung sowie der Liste der säumigen Versicherten umgesetzt werden. Die revidierte Sonderverordnung trat per 16. April in Kraft.
(Mitg.) Zur Entlastung der Akutspitäler während der Pandemie wurden die Rehabilitationskliniken gemäss Anordnung des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) vom 20. März 2020 dazu verpflichtet, COVID- 19-Patientinnen und -Patienten aufzunehmen. Dafür müssen die Rehabilitationskliniken sogenannte Rekonvaleszenzabteilungen…