(Mitg.) Wegen den geltenden Massnahmen betreffend Coronavirus hat der Kanton die Frist für die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 bis 31. Dezember 2020 erstreckt. Damit wird den Gemeinden ermöglicht, dieses Geschäft auf die Traktandenliste der nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung zu setzen. In seiner Sonderverordnung vom 1. April 2020 hält der Regierungsrat fest, dass zurzeit keine Gemeindeversammlungen durchgeführt werden dürfen. Dringliche Geschäfte, die keinen Aufschub dulden, seien der Urnenabstimmung zu unterstellen. Solche dringlichen Geschäfte stehen zurzeit nicht an. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Jahresrechnung 2019 der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. November zur Genehmigung zu unterbreiten, das heisst, die Rechnungs- und die Budgetgemeinde werden…