Verbände und politische Parteien mussten sich mit der Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Tierseuchengesetzes befassen. Neu sollen sich nicht mehr Bezirkstierärzte im Nebenamt darum kümmern, sondern sechs Tierärzte im Teilpensum, die vom Amt für Verbraucherschutz angestellt werden. Wer welche Kosten zu tragen hat, darüber gehen die Meinungen auseinander.
rc. Im Wesentlichen sieht der Entwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes Tierseuchengesetz (EG TSG) vor:
1. Die bisher von Bezirkstierärzten und Bezirkstierärztinnen im Auftragsverhältnis erledigten Aufgaben sollen neu von Tierärzten und Tierärztinnen erbracht werden. Sie werden neu vom Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau angestellt. Die Aufgaben bleiben die gleichen
2. Der Kanton Aargau will in seinem Entwurf, dass die…
