(Mitg.) Aufgrund von Artikel 6 der Covid-19-Verordnung 2 sind öffentliche Veranstaltungen zurzeit aufgrund der Coronavirus-Epidemie untersagt. Das gilt auch für Gemeindeversammlungen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 24. März die Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus beschlossen. Mit der neuen Verordnung kann der Gemeinderat anordnen, dass die Abstimmung im Urnen- statt im Versammlungsverfahren durchgeführt wird. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, die ordentliche Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2020 abzusagen und am 28. Juni 2020 eine Urnenabstimmung durchzuführen.
An der Gemeindeversammlung waren u.a. die Neuwahlen der Kommissionen vorgesehen, welche nun an der Urne durchgeführt werden. Für…