Unordnung bei der Beinwiler Waldhütte

Do, 07. Mai. 2020

(Mitg.) Gemäss Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ist im Kanton Aargau der Aufenthalt auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen zwischen 20 Uhr und 8 Uhr weiterhin verboten. Auch in Beinwil am See wird mit Hinweisschildern und Markierungen bei öffentlichen Anlagen auf dieses Verbot aufmerksam gemacht. Leider gibt es Personen, welche diese Verbote bewusst ignorieren. In der Nacht vom letzten Samstag auf Sonntag haben Unbekannte im gedeckten Aussenbereich der Waldhütte Beinwil am See eine Party gefeiert und dabei eine grosse Unordnung hinterlassen. Der Aussenbereich der Waldhütte wird nun mit einer massiven Absperrung versehen und die polizeilichen Kontrollen werden verstärkt. (Bilder: zVg.)

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