Die BDP Kanton Aargau hat die von den Gemeinden beglaubigten 3205 Unterschriften für die Amtsenthebungsinitiative bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau eingereicht. Heute können Behördenmitglieder, die rechtskräftig verurteilt wurden oder aus gesundheitlichen Gründen amtsunfähig sind, nicht des Amtes enthoben werden, selbst in schwersten Fällen nicht. Die Initiative möchte die gesetzliche Grundlagen dafür schaffen.
(Mitg.) Im Kanton Aargau gibt es heute keine Möglichkeit, zum Beispiel ein Mitglied des Regierungsrats des Amtes zu entheben oder dessen Amtsunfähigkeit zu beschliessen. Es gibt Situationen, wo diese Möglichkeit sinnvoll wäre: Wenn ein Behördenmitglied wegen eines schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde oder vorsätzlich Amtspflichten in schwerwiegender Weise…