(Mitg.) Auf dem Parkplatz beim Chrosihus ist das Parkieren von Motorfahrzeugen von Montag bis Freitag nur noch für maximal vier Stunden und mit Parkscheibe oder mit einer Parkkarte erlaubt. Für Lastwagen gilt ein Parkverbot. Diese Verkehrsbeschränkung ist seit 22. Februar rechtskräftig und die entsprechenden Signale wurden im April aufgestellt.
Grund der Verkehrsbeschränkung war das Dauerparkieren, insbesondere durch in der Region wohnhafte Pendler, die anstelle des gebührenpflichtigen SBB-Parkplatzes den Chrosihusplatz benützten sowie von Einwohnern von Beinwil am See oder in Beinwil am See arbeitstätigen Personen, die mangels Parkplatz am Wohnort oder Arbeitsplatz das Fahrzeug auf dem Chrosihusplatz abstellten.
Der Gemeinderat hat ein Parkierungsreglement erlassen. Einwohner von…