Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
Am Freitag, 24. Juli, 12 Uhr ist die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten an den Bezirksgerichten für die Amtsperiode 2021/2024 abgelaufen. Alle Ämter können voraussichtlich in stiller Wahl besetzt werden.
(Mitg,) Als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident ist nur wählbar, wer sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau anmeldet. Innerhalb dieser Frist gingen für die 40 ausgeschriebenen Gerichtspräsidentenämter Anmeldungen von genau 40 Kandidatinnen und Kandidaten ein.
38 bisherige Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten stellen sich zur Wiederwahl. Zwei Personen kandidieren neu für das Amt einer…