Im Verfahren zur Klärung der künftigen Nutzung des Areals der SMDK, welches im Eigentum eines Konsortiums – bestehend aus den Kantonen Aargau und Zürich, der Stadt Zürich und der Basler Chemie – steht, konnte die Stufe Mitwirkung abgeschlossen werden. Während der Auflagefrist wurden acht Mitwirkungsbeiträge eingereicht. Sechs stammen von Einwohnern oder lokalen Organisationen und zwei von kantonalen Organisationen.
(Mitg.) Die Mitwirkungsbeiträge werden nun in Absprache mit dem Kanton der Grundeigentümerin zur Stellungnahme zugestellt. Sie enthalten von zustimmenden Voten über grundsätzlich andere Planungsvorstellungen bis hin zu Detailvorschlägen über Regelungen zu Kunstdünger, Fungiziden und Pestiziden ein breites Spektrum von Ideen. Die Mitwirkenden haben Anspruch auf eine…