Seit dem 3. November können Spitäler, Arztpraxen und Apotheken im Kanton Aargau Covid-19-Schnelltests beziehen. Der Entscheid, ob sie diese ihren Patientinnen und Kunden anbieten wollen, liegt aber bei ihnen. Die Schnelltests kommen gemäss den Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit BAG zum Einsatz und sind kontingentiert.
(Mitg.) Neu können Spitäler, Arztpraxen, Apotheken und zusätzliche, vom Kanton beauftragte Testcenter die Schnelltests durchführen. Damit entstehen zusätzliche Testkapazitäten und die Resultate sind schneller bei den Patientinnen und Patienten. Aber es entstehen auch neue Prozesse zur Meldung der Testergebnisse. Die interessierten Arztpraxen und Apotheken müssen sich beim Kanton registrieren und die für die Durchführung der Tests notwendigen Qualifikationen…