(Mitg.) Vom Wanderweg um den See zweigt unterhalb des jüngst abgebrochenen Restaurantes «Seeblick» ein öffentlicher Fussweg bergwärts ab bis zur Seetalstrasse. Im Zusammenhang mit der Überbauung Seeblickhat der Gemeinderat beschlossen, das Wegrecht auf den Parzellen 1334, 1354 und 1355 an deren Südgrenze zu verlegen. Die Unterlagen zur neuen Wegführung liegen auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 8. Januar 2021 bis 8. Februar 2021 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung.