(Mitg.) In letzter Zeit gehen auf der Gemeindeverwaltung vermehrt Reklamationen wegen nicht aufgenommenem oder ordnungsgemäss entsorgtem Hundekot ein. Als Hundehalterin und Hundehalter ist man in der Pflicht, den Kot seines Hundes aufzuheben und ordnungsgemäss zu entsorgen. Dieser kann im privaten Hauskehricht entsorgt werden oder in den Robidog-Behältern. Die Aufnahmepflicht gilt auch während der Dunkelheit, in der sich manche unbeobachtet fühlen oder wenn Schnee den Kot kurzfristig zum Verschwinden bringt. Der Hundekot gehört auch nicht in den Wald und auf landwirtschaftliche Flächen.