Weil in den letzten Wochen an mehreren Schulen Virusmutationen aufgetreten sind, führt der Kanton Aargau neu auch für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklassen eine generelle Maskenpflicht ein.
(Mitg.) Mit dieser Massnahme können Übertragungen reduziert, der Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen erhöht und Schulschliessungen vermindert werden. Die Maskenpflicht gilt ab Montag, 22. Februar 2021. Schulen, die früher ins neue Semester starten, können die erweiterte Maskenpflicht ab dem ersten Schultag nach ihren jeweiligen Sportferien umsetzen.
Der Bildungsauftrag kann an der Volksschule am besten im Präsenzunterricht erfüllt werden. Deshalb wird alles unternommen, um den Schulbetrieb so normal wie möglich stattfinden zu lassen und dabei dennoch alle…