(Mitg.) Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die Ostertage vom Donnerstag, 1.April, ab 17 Uhr bis und mit Montag, 5. April, geschlossen. Auskünfte zum Pikettdienst des Bestattungsamtes sind über die Telefon-Nummer 062 768 82 40 erhältlich.
Leinenpflicht für Hunde im Wald
Während der Setzzeit und Aufzucht der Rehkitze besteht gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten…