Der Abschnitt des Aabachs zwischen dem Ausfluss aus dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl ist vom 1. April bis und mit dem 30. Juni für Boote und andere Schwimmkörper gesperrt. Dank dieser Massnahme sollen die typischen Ried- und Schilfvogelarten im Boniswiler und Seenger Ried mehr Ruhe für ihr Brutgeschäft bekommen und ihren Nachwuchs wieder ungestört aufziehen können. Das Baden und Schwimmen an den verschiedenen Badestellen des Aabachs ist auch während der Sperrung erlaubt.
(Mitg.) Die kantonale Schifffahrtsverordnung schreibt vor: «Soweit es der Ufer-, Landschafts- oder Immissionsschutz oder die Sicherheit des Wasserverkehrs erfordern, erlässt der Regierungsrat Verkehrs- oder Zulassungsbeschränkungen.» Bei einer Revision der Verordnung im Jahr 2019 wurde diese auf Antrag der…