Ende März ist dem Gemeinderat eine Initiative für eine Teilrevision der BNO betreffend das Baugebiet in Alliswil, seeseitig der Kantonsstrasse, eingereicht worden. Dieser informiert über das weitere Vorgehen.
(Mitg.) Zunächst muss nun der Gemeinderat von Gesetzes wegen prüfen, ob das eingereichte Begehren inhaltlich zulässig ist. Diese vorgeschriebene Validierung der Volksbegehren stellt eine präventive Kontrolle dar, welche die Erzeugung rechtswidriger Akte verhindern soll. Gegenstand einer Initiative kann nur sein, was in die Entscheidungskompetenz der Gemeindeversammlung fällt. Vorschläge, die in den Kompetenzbereich des Gemeinderates fallen oder mit dem übergeordneten Recht nicht im Einklang stehen, darf der Gemeinderat nicht entgegennehmen. Das Initiativbegehren berührt inhaltlich…