Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die dazugehörige Verordnung treten während der Dauer der Bauzeit des Bauprojektes Hasen 19 temporär zwei Verkehrsanordnungen in Kraft.
(Mitg.) Betroffen sind im Ortsteil Tennwil die Parzellen 363 und 364. An der gesamten Hasenstrasse und der gesamten Vordergasse gilt «Parkieren verboten» mit dem Zusatztext «Beidseitig, von Montag bis Samstag von 07.00-20.00 Uhr». Gegen diese Verkehrsanordnungen kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 22. Juni 2021 beim Gemeinderat Meisterschwanden schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt
Während den Sommerferien vom Montag, 5.…