Worte zum Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG 2014): Mit dem RGP 2014 waren die Kantone verpflichtet, ihre Richtplanung an die Anforderungen des RPG 2014 anzupassen. Die Richtplananpassung des Kant. Aargau wurde 2015 vom Grossen Rat beschlossen und vom Bundesrat 2017 genehmigt. Diese Richtplananpassung 2015 sah für die Gemeinde Zetzwil keine Änderungen ihrer Bauzone vor. Anders als gewisse Gemeinden in der näheren Umgebung (Gontenschwil, Reinach, Menziken, Burg, Hallwil) wurde die Gemeinde Zetzwil nicht zu Baugebietsauszonungen verpflichtet. Es gibt somit für die Gemeinde Zetzwil keine Richtplanvorgabe, zwingend Bauland auszonen zu müssen. Es gilt somit für die Gemeinde Zetzwil der Richtplan gemäss Prüfungsbericht UVEK/ARE vom 11. August 2017. Konkret für den Bereich Grundstücke (Mairüti)…