(Mitg.) Wegen den sonst schon hohen und weiter rasant steigenden Coronafallzahlen hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. November entschieden, die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November kurzfristig abzusagen. Die aktuell nach wie vor unsichere epidemiologische Lage kann zu einem Hemmnis bei der Beteiligung an einer Gemeindeversammlung führen. Auch kann trotz Abstand und Maskenpflicht aus Sicht des Gemeinderats die Sicherheit der Teilnehmenden nicht garantiert werden.
Gemäss § 12 der Sonderverordnung 1 ist nach wie vor die Anordnung einer direkten Urnenabstimmung möglich. Ein Vorteil der direkten Urnenabstimmung liegt darin, dass sich auch Betroffene von Risikogruppen und allenfalls noch nicht geimpfte Einwohner und Einwohnerinnen ungehindert und gefahrlos an den…