(Mitg.) Der Gemeinderat muss Steuer- und Gebührenforderungen über rund 11’800 Franken von zwei zahlungsunfähigen Personen abschreiben. Die Finanzverwaltung wird auch in Zukunft regelmässig bemüht sein, das Geld doch noch einzufordern.
Infolge Verletzung des Hundegesetzes wurden ausstehende Hundesteuern eingefordert sowie eine Busse ausgesprochen. Die Gemeindeverwaltung nimmt weitere Prüfungen vor und wird fehlbare Hundehalter büssen.
Die Baubewilligung wird erteilt an André Schlatter, Hohliebe 161, Parzelle 405, für eine Hundezwingeranlage sowie einen Pferdestall mit Auslauf.