(Mitg.) Der Gemeinderat Boniswil weist die Bevölkerung darauf hin, dass das Abbrennen von privatem Feuerwerk ohne Bewilligung nur in der Silvesternacht und am Bundesfeiertag und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet ist. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern tagsüber an Silvester ist somit verboten.
Pikettdienst bei Todesfällen
Die Büros der Gemeindeverwaltung sind noch bis und mit Freitag, 31. Dezember 2021, geschlossen. Pikettdienst bei Todesfällen: Tel. 062 767 61 20. Ab Montag, 3. Januar 2022, sind wir gerne wieder für Sie da. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen den Einwohnerinnen und Einwohnern einen guten Start in ein glückliches neues Jahr.