(Mitg.) Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Teiländerung des Bauzonenplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung für die Spezialzone Hasel gemäss § 24 Abs. 1, Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen, öffentlich aufgelegt und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG durchgeführt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 11. Februar bis am 14. März 2022 im Gemeindehaus auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind während der Auflagefrist auch unter der www.gontenschwil.ch aufgeschalten.
Pilzkontrolle
Aus dem Bericht des amtlichen Pilzkontrolleurs geht hervor, dass aus im vergangenen Jahr 42,05 Kilogramm Pilze zur Kontrolle vorgelegt wurden. Davon konnten 3,70 Kilogramm nicht…