rc. Nachdem beide Einwohnergemeindeversammlungen der Fusion zugestimmt haben, kann gegen die Beschlüsse zwar das Referendum ergriffen werden. Das macht aber deshalb keinen Sinn, weil am 15. Mai ohnehin in beiden Gemeinden noch eine Urnenabstimmung erfolgen muss. Bei Entscheidungen die den Kanton Aargau betreffen ist eine Urnenabstimmung zwingend. Über ein allfälliges Referendum würde nicht separat entschieden. Sollte dennoch jemand das Referendum ergreifen, würde der Entscheid darüber ebenfalls im Rahmen dieser einen Abstimmung fallen, es gäbe also nicht zwei Urnengänge. Die Fusion würde bei Annahme in beiden Gemeinden und wenn der Kanton dafür grünes Licht gibt – das gilt als Formsache – per 1. Januar 2023 erfolgen.