Neue Verkehrsanordnungen der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur für die Strasse nach Bohler: neu gilt auf der Strecke Sagen via Mullwil bis und mit Bohler die durchgehende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Im Zuge dieser Anordnung werden auch die Ortschaftstafeln der Weiler entfernt.
(Mitg.) Gemäss § 17, Strassenverkehrsverordnung (SRL 777) ist die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) unter anderem für die Verfügung und Publikation der Abweichung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf den Gemeindestrassen 1. Klasse zuständig. Sie ordnet nun die durchgehende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der Strecke Sagen via Mullwil bis und mit Bohler an. Hierzu wird auf die Publikation der Dienststelle vif im Luzerner Kantonsblatt vom 8. Oktober 2022 verwiesen.
Im Zuge dieser…