Prämienverbilligung: Anträge nicht vergessen

Do, 08. Sep. 2022

Der Kanton Aargau gewährt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

(Mitg.) Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2020 und möglichem Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten bis 30. September 2022 den entsprechenden Link für die Onlineanmeldung mit einem persönlichen Code per Post zugestellt. Sollte jemand keinen Internetzugang haben, hilft die SVA Aargau oder die Gemeindezweigstelle bei der Antragsstellung. Bei Fragen findet man unter www.sva-ag.ch/pv mehr Informationen.

Pilzkontrolle

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Reinach haben die Möglichkeit, gesammelte Pilze gegen telefonische Voranmeldung kostenlos durch Harald Sigel (079 610 81 18) und Daniela Marzohl Sigel (079 232 83 50),…

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