Die Gemeindeinitiative «JA zur Freihalteund Grünzone Schlössli Höchi» verlangt, dass der südliche Teil des Schlösslihangs ausgezont werden soll. Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab. Eine Auszonung sei ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundeigentümerin und untergrabe den Grundsatz von Treu und Glauben. Ausserdem droht der Gemeinde Beromünster eine hohe Entschädigungszahlung von über 2 Millionen Franken an die Grundeigentümerin. Die Initiative kommt am 12. März an die Urne.
(Mitg.) Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen. Die Gemeindeinitiative «Ja zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» verlangt, dass die Grundstücke Nr. 263 und 732 (Grundbuch Beromünster) der Freihaltezone und Teile des Grundstückes Nr. 264 (Grundbuch…
