Betreffend der Aufsichtsanzeige im Zusammenhang mit dem Verpflichtungskredit Sanierung Blumenweg und Elfenaustrasse, liegt mittlerweile ein Entscheid der kantonalen Behörde vor. Darin wird festgehalten, dass der Verzicht auf einen Beitragsplan keine Amtspflichtverletzung darstellt, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erforderlich machen würde. Der Gemeinderat hebt die Sistierung der Projekte auf, mit einem Baubeginn kann in der zweiten Jahreshälfte gerechnet werden.
(Mitg.) Die Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021 hat den beiden Verpflichtungskrediten Sanierung Blumenweg und Elfenaustrasse zugestimmt und die Beschlüsse sind am 3. Januar 2022 in Rechtskraft erwachsen. Gegen den Gemeinderat wurde im Dezember 2021 in derselben Sache eine Aufsichtsanzeige eingereicht. Die…