(Mitg.) Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (ohne Nachtrag «unüberbaute Wohnzonen W2b») wurde mit Beschluss vom 12. Mai 2021 vom Regierungsrat genehmigt und trat am 22. Juni 2021 in Kraft. Leider wurde der bestehende Ortsbildschutzperimeter «Sandstrasse» aufgrund eines Zeichenfehlers in der genehmigten Planzeichnung nicht dargestellt. Dieses offensichtliche Versehen wurde erst bei der Zusammenführung der beiden genehmigten Teile der Nutzungsplanung (Gesamtrevision und Nachtrag unüberbaute Wohnzonen W2b) durch das Planungsbüro bemerkt. Die Ortsbildschutzperimeter sind in der Bau- und Nutzungsordnung BNO generell festgelegt. Im Anhang 1 «Gebietsbeschreibungen» ist der Ortsbildschutzperimeter «Sandstrasse» nach wie vor enthalten. Es handelt sich daher…