Im September werden die Verfallsanzeigen der provisorischen Steuern 2023 versendet. Diese Verfallsanzeige ist keine Mahnung, sondern dient zu Ihrer Information. Damit wird angezeigt, was bereits bezahlt wurde oder was gutgeschrieben wurde. Der Restausstand ist bis am 31. Oktober 2023 zu bezahlen.
(Mitg.) Falls Sie die Steuern bis Ende Oktober nicht bezahlt haben, erhalten Sie im November eine Mahnung (inkl. Mahngebühren) mit Betreibungsandrohung. Wenn per Ende Dezember der Betrag immer noch offen ist, erfolgt ab Mitte Januar 2024 die Betreibung. Bei Unstimmigkeiten muss umgehend mit dem Regionalen Steueramt betreffend Anpassung der Rechnung Verbindung aufgenommen werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, bitten wir Sie, betreffend einer grösseren…