Erhöhung Kinderdrittbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer
Für Kinderdrittbetreuungskosten können Eltern ab der Steuererklärung 2023 bis zu 25'000 Franken pro Kind von dem für die direkte Bundessteuer massgeblichen Einkommen abziehen. Der bisherige maximale Abzug lag bei 10'100 Franken pro Kind und Jahr.
Um den Abzug geltend machen zu können, muss das Kind weniger als 14 Jahre alt sein und mit der steuerpflichtigen Person zusammenleben. Die Betreuungskosten müssen zudem einen direkten Zusammenhang mit der Arbeit oder Ausbildung der Eltern haben.
Auf Kantonsebene ist der Abzug wie bisher auf 10'000 Franken pro Jahr und Kind bei einem Vollpensum des berufstätigen Elternteils beschränkt. Bei Teilpensen ist eine entsprechende Kürzung des Maximalbetrages vorzunehmen. Auch im Aargau ist…